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Seine Spezialisierung drückt sich in den Fachanwaltschaften aus:



Verwaltungsrecht

Seit 2001 ist Klaus Wirth Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Dieser Bereich erfasst beispielsweise das Erschließungsbeitragsrecht, das Kommunalabgabenrecht, das Beamtenrecht, das öffentliche Baurecht, das Immissionsschutzrecht, das Abfallrecht, das Wasserrecht, das Gewerberecht, das Schul- und Prüfungsrecht, das Hochschulrecht, das Staatshaftungsrecht sowie das Straßen- und Wegerecht. Es werden aber auch viele Bereiche des öffentlichen Gesundheitsrechtes wie zum Beispiel das Krankenhausrecht erfasst.

Versicherungsrecht

Seit 2005 ist er zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er kann Ihnen insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebensversicherung, der Unfallversicherung, der Krankenversicherung, der Brandversicherung und im Bereich der Haftpflichtversicherung weiterhelfen.

Medizinrecht

Seit 2012 ist er weiterhin Fachanwalt für Medizinrecht. Neben dem Arzthaftungsrecht kann er auch die Vertretung vor einem Zulassungsausschuss übernehmen. Er unterstützt im Bereich des Vertragsarztrechts – zum Beispiel im Zusammenhang mit Zulassungsproblemen oder einer Wirtschaftlichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem ärztlichen Berufsrecht. Daneben bearbeitet er Probleme mit dem Arzthonorar oder Fragestellungen aus dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.